Ablauf und Kriterien der Modulabschlussprüfungen

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  1. Klausur
  2. Hausarbeit
  3. Mündliche Prüfung

1. Klausur

Die Klausur wird an einem zuvor festgelegten Termin durchgeführt und dauert zwei Unterrichtsstunden (90 Minuten). Die Aufgabenstellung verlangt die Ausarbeitung eines Essays zu einem von mehreren zur Auswahl gestellten Themen. Das Papier wird vom Seminar gestellt, alle beschriebenen Blätter müssen abgegeben werden.

2. Hausarbeit

Die Hausarbeit im Rahmen eines Modulabschlusses ist in einer vorgegebenen Frist (normalerweise zwei, in Ausnahmefällen vier Wochen) abzuliefern und erfordert neben dem Text in zweifacher Ausfertigung auch eine formale Bestätigung über die eigenständige Leistung des Autors (z.B. Hiermit bestätige ich, …, die Arbeit selbstständig verfasst zu haben und sämtliche Hilfsmittel wie Sekundärliteratur, Verweise etc. nach bestem Wissen und Gewissen angegeben zu haben etc.). Diese Prüfungsform kann bis zu zwei Wiederholungen umfassen, wenn das Prüfungsziel zuvor nicht erreicht wurde. Ggf. wird auch ein ergänzendes Prüfungsgespräch über das Thema der Arbeit vorgenommen, um offene Fragen zu klären oder um die Prüfungsleistung in Grenzfällen zu ermitteln (ob die Benotung als 4,0 oder schlechter vorgenommen werden muss). Die Anmeldung der Arbeit soll im Normalfall in demselben Semester erfolgen, in dem die letzte Studien­leistung des Moduls erbracht wurde.

Bitte sprechen Sie vorher ein Thema, eine Gliederung und die erwünschte Form der Arbeit mit dem jeweiligen Dozenten ab: Themen können ggf. selbst vorgeschlagen und zur Abstimmung eingereicht werden oder es können vorgegebene Themen bearbeitet werden. Diese gehen im Normalfall über die im Seminar behandelten Texte hinaus, beziehen sich aber auf die Seminarinhalte. Z.B. kann ein bestimmter Aspekt der Philosophie untersucht werden in Verbindung zum Gesamtwerk eines Philosophen und/oder der Sekundärliteratur. Oder: Vergleiche zu anderen Positionen/Philosophen können angestellt werden, oder: die Auswirkungen des Philosophen auf einen bestimmten Zeitraum (das Denken/Handeln in einer bestimmten Epoche) können untersucht werden etc. Weiterhin bietet es sich an, zwei geeignete Denkrichtungen einander gegenüber zu stellen (z.B. Rechtspositivismus/Naturrecht; Konsequentialismus/Prinzipienethik; Naturalismus/Kul­tu­ralismus). Der Umfang der Arbeit beträgt 15-20 Seiten (zzgl. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, ggf. Anhang).

Hinweise zu den formalen Vorgaben und zur Zitation finden sie HIER.

3. Mündliche Prüfung

Die folgenden Hinweise sollen dazu dienen, die Bewertungskriterien der mündlichen Modul-Abschlussprüfungen im Studiengang Ethik ein wenig transparenter zu gestalten:

Die Prüfer (Prüfungsleiterin und Zweitprüferin) bemühen sich in dem geführten Gespräch zu bewerten,

  • ob Sie die gestellten Fragen und Aufgaben zum zuvor vereinbarten Thema beantworten können,
  • wie Sie sich in einem solchen Gespräch präsentieren,
  • wie Sie die Fragen und Aufgaben bearbeiten.

Die Kürzel, die zur Bewertung der Teilschritte im Protokoll vermerkt werden, sind:
„s.b.“ = selbstständig beantwortet,
„b.“ = beantwortet,
„m.H.b.“ = mit Hilfe beantwortet,
„z.T.b.“ = zum Teil beantwortet,
„n.b.“ = nicht beantwortet.
Diese Bewertungsrichtlinien entsprechen ungefähr dem gängigen Notensystem (von „sehr gut“ bis „nicht ausreichend“) und bilden mit der entsprechenden Gewichtung der einzelnen Prüfungselemente im Mittel die Abschlussnote der Prüfung.

Eine Frage ist dabei „s.b.“, wenn Sie die relevanten Fakten/Argumente/historischen Daten etc. darstellen, in den thematischen Zusammenhang einordnen und eine kritische Stellungnahme beziehen können. Rück- oder Nachfragen von Ihrer Seite führen aber deshalb nicht direkt zu Abzügen! Es handelt sich bei den mündlichen Prüfungen in der Regel also nicht lediglich um eine bloße Abfrage des Gelernten, sondern um ein Gespräch, bei dem Ihr Verständnis geprüft und Ihre Fähigkeit zur Abstraktion bzw. zum Transfer der relevanten Prüfungsinhalte bewertet wird.

Achten Sie darauf, den Rahmen der Prüfung (Datum, Beisitz, Thema etc.) im Vorfeld möglichst detailliert mit Ihrem Erstprüfer abzusprechen!

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