FAQ’s – B

Betreuer:innen-Suche

Grundlage, um eine Promotion am Fachbereich 1: Bildungswissenschaften zu beginnen ist, dass ein:e Promotionsbetreuer:in gefunden wurde. Die Promotion kann von einem:einer Hochschullehrer:in oder einem habilitierten Mitglied des Fachbereichs betreut werden.

Da für die Anträge und Prüfung der Unterlagen die Promotionsbetreuung angegeben werden muss, ist dies der erste Schritt und unerlässlich, um z.B. einen Antrag auf Zulassung als Doktorand:in stellen oder auch ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen zu können.

(s. §5 (7) Prom.ordnung sowie „Erste Ordnung zur Änderung d. Prom.ordnung“)


 

Betreuer:innen-Wechsel

Ein Wechsel des:der Erstgutachter:in kann in manchen Fällen eintreten und ist dann in jedem Fall dem:der Vorsitzenden des Promotionsausschusses schriftlich mitzuteilen.

(s. §5 (8) Prom.ordnung)


 

Betreuungs-
vereinbarung

Die Betreuungsvereinbarung wird zwischen dem:der Doktorand:in und dem:der Promotionsbetreuer:in geschlossen. Sie können diese auf der Homepage des Promotionsprogramms Bildungsforschung in deutscher und englischer Sprache herunterladen. Die Betreuungsvereinbarung ist ein Bestandteil des Antrags auf Zulassung als Doktorand:in.

(s. §5 (7) „Erste Ordnung zur Änderung d. Prom.ordnung“)


 

Bewertung der
Promotionsleistungen

Die Dissertation, die Disputation sowie die gesamte Promotion können mit folgenden Noten bewertet werden:

  • Summa cum laude (mit Auszeichnung) = 0 bis 0,50
  • Magna cum laude (sehr gut) = 0,51 bis 1,50
  • Cum laude (gut) = 1,51 bis 2,50
  • Rite (bestanden) = 2,51 bis 3,00
  • Non probatum (nicht bestanden) = über 3,00

Die Bewertung der Dissertation wird für die Festlegung der Gesamtnote doppelt, die Disputation einfach gewichtet. Wurden die Dissertation und die Disputation mindestens mit „rite“ bewertet, so ist die Gesamtprüfung bestanden.

(s. §15 Prom.ordnung sowie „Erste Ordnung zur Änderung d. Prom.ordnung“)