FAQ’s – P

Promotion als Lehrer:in

An der Universität Koblenz-Landau spielt die Lehrerbildung eine große Rolle. Eine Promotion als Lehrer:in oder Referendar:in ist am Fachbereich 1: Bildungswissenschaften möglich. Das Interdisziplinäre Promotions- und Postdoczentrum (IPZ) berät hierzu und bietet zusätzlich regelmäßig die Informationsveranstaltung „Lehramt und Promotion?“  in Kooperation mit dem Zentrum für Lehrerbildung an. Informationen hierzu sowie ein Video, das Fragen beantwortet, finden Sie auf der Homepage des IPZ.


 

Promotion mit Beeinträchtigungen

Die Promotionsordnung am Fachbereich 1: Bildungswissenschaften geht auch auf die Berücksichtigung besonderer Belange ein. Die Chancengleichheit von behinderten Doktorand:innen ist zu wahren, indem besondere Belange berücksichtigt werden. Der:die Doktorand:in muss glaubhaft machen, dass die Promotionsleistungen wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der regulären Form erbracht werden können. Dies meint insbesondere die Disputation. Der:die Vorsitzende des Prüfungsausschusses muss in diesen Fällen gestatten, dass der:die Doktorand:in eine gleichwertige Promotionsleistung in anderer Form erbringen kann.

(s. §23 Prom.ordnung)


 

Promotion mit einem Bachelor-Abschluss

Am Fachbereich 1: Bildungswissenschaften der Universität Koblenz-Landau (Campus Koblenz) ist eine Promotion auch mit einem Bachelor-Abschluss möglich. In diesem Fall muss die Gesamtnote des Bachelor-Abschlusses 1,5 oder besser betragen.

Um die nötigen Zulassungsvoraussetzungen zu erlangen, muss in diesem Fall ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen werden (s. Eignungsfeststellungsverfahren).

(s. §5 (2) b) Prom.ordnung)


 

Promotion mit einem
FH-/HAW-Abschluss

Am Fachbereich 1: Bildungswissenschaften ist eine Promotion mit einem Fachhochschul-Abschluss möglich. Der:die Doktorand:in muss dann einen Master- oder Diplomabschluss vorweisen. Bei einem Masterabschluss gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie auch für Promovierende mit einem Universitätsabschluss.

Handelt es sich jedoch um einen Diplomabschluss an einer Fachhochschule, so muss die Abschlussnote 1,5 oder besser betragen. Zudem muss das Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen werden.

Hierbei handelt es sich um ein 2-semestriges Studium im jeweiligen Promotionsfach, das im Falle einer angestrebten Promotion mit einem Bachelor-Abschluss durchlaufen werden muss. Es muss an

  • 2 Seminaren (inkl. zugehöriger Leistungsnachweise) erfolgreich teilgenommen
  • und eine wissenschaftliche Arbeit verfasst werden.

 

Eine interessante Broschüre zum Thema „Promovieren mit FH-/HAW-Abschluss“ finden Sie auf der Homepage des Interdisziplinären Promotions- und Postdoczentrums (IPZ)

(s. §5 (2) a) b) Prom.ordnung)


 

Promotion als Lehrer:in

An der Universität Koblenz-Landau spielt die Lehrerbildung eine große Rolle. Eine Promotion als Lehrer:in oder Referendar:in ist am Fachbereich 1: Bildungswissenschaften möglich. Das Interdisziplinäre Promotions- und Postdoczentrum (IPZ) berät hierzu und bietet zusätzlich regelmäßig die Informationsveranstaltung „Lehramt und Promotion?“  in Kooperation mit dem Zentrum für Lehrerbildung an. Informationen hierzu sowie ein Video, das Fragen beantwortet, finden Sie auf der Homepage des IPZ.


 

Promotionsablauf

Den Promotionsablauf in vereinfachter Ansicht können Sie der Homepage des Promotionsprogramms Bildungsforschung ProBi entnehmen.


 

Promotions-
kommission

Die Promotionskommission wird von dem:der Vorsitzenden des Promotionsausschusses einberufen, wenn die Zulassung zum Promotionsverfahren erfolgt ist. Sie besteht aus mindestens drei Hochschullehrer:innen oder habilitierten Mitgliedern des Fachbereichs. Hierzu zählen die beiden Gutachter:innen sowie eine weitere Person für die Disputation. Mindestens zwei Personen der drei Beteiligten müssen das Promotionsfach vertreten.

(s. §8 Prom.ordnung sowie „Erste Ordnung zur Änderung d. Prom.ordnung“)


 

Promotionsleistungen

Die Promotionsleistungen beinhalten die wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) sowie die wissenschaftliche Aussprache über diese (Disputation).

(s. §3 Prom.ordnung)


 

Promotionsumfang
und -dauer

Der Umfang sowie die Dauer einer Promotion am Fachbereich 1: Bildungswissenschaften lässt sich nicht festlegen und wurde auch in der Promotionsordnung nicht definiert.

Teilweise kommt es auf den:die jeweilige Betreuer:in an, der:die unter Umständen konkrete Vorstellungen hat, wie umfangreich und lang die Dissertation und wie lang promoviert werden soll. Fragen Sie in diesem Fall bei Ihrem:Ihrer Betreuer:in nach.


 

Promotions-
vereinbarung


 

Publikationsbasierte
Promotion

Im Fach Psychologie können auf Antrag des:der Doktorand:in auch Zeitschriftenartikel eingereicht werden. Zwei Zeitschriftenartikel müssen in Erstautorenschaft und ein weiterer Artikel in maßgeblicher Beteiligung des:der Doktorand:in verfasst worden sein. Mindestens zwei Manuskripte müssen in einschlägigen Fachzeitschriften mit peer review erschienen oder zur Veröffentlichung angenommen worden sein. Alle weiteren Manuskripte müssen zur Begutachtung oder zum Druck angenommen sein.

(s. §4 (3) „Erste Ordnung zur Änderung d. Prom.ordnung“)