FAQ`s – S & T

Sprache der Dissertation

Die Dissertation wird in der Regel in deutscher Sprache verfasst. Wenn der:die Doktorand:in diese in englischer Sprache abfassen möchte, kann dies vom Promotionsausschuss bewilligt werden.

(s. §4 (1) Prom.ordnung)


 


 

Täuschung

Die Promotionsleistungen werden mit „nicht bestanden“ bewertet, wenn der:die Doktorand:in versucht, das Ergebnis durch Täuschung zu beeinflussen. Die Entscheidung hierüber ist dem:der Doktorand:in von dem:der Vorsitzenden der Promotionskommission mitzuteilen. Hierbei sind die Gründe aufzuführen.

(s. §13 Prom.ordnung sowie „Erste Ordnung zur Änderung d. Prom.ordnung“)


 

Themensuche

Für die Themensuche gibt es von Seiten des Fachbereichs 1: Bildungswissenschaften keine Vorgaben.

Wir empfehlen, sich die Homepages der verschiedenen Promotionsbetreuer:innen und deren jeweilige Forschungsschwerpunkte anzusehen. Sollten Sie bereits ein Thema für sich gefunden haben, können Sie über die Forschungsschwerpunkte auch den:die möglicherweise passenden:passende Ansprechpartner:in finden.

Einen Überblick über die Promotionsbetreuer:innen am Fachbereich 1 finden Sie auf der Homepage des Promotionsprogramms Bildungsforschung, sortiert nach den jeweiligen Instituten.