FAQ’s – F & K

Finanzierung/
Fördermöglichkeiten

Es gibt verschiedenen Möglichkeiten eine Promotion zu finanzieren. Eine Möglichkeit ist, auf einer „Promotionsstelle“ zu promovieren, d.h. die Promotion während der Arbeitszeit zu vollziehen.

Vielfach promovieren Personen aber auch berufs- und/oder familienbegleitend, sodass die Finanzierung eine Herausforderung sein kann. Es gibt verschiedene Projekte und Einrichtungen, die hier weiterhelfen können. Ausführliche Informationen hierzu können Sie z.B. dem Stipendienwegweiser des Interdisziplinären Promotions- und Postdoczentrums (IPZ) entnehmen. Zudem können Sie weitere Informationen der Homepage des Promotionsprogramms Bildungsforschung entnehmen unter der Rubrik „Unterstützungs- und Hilfsangebote“ im Bereich „Finanzierung“.


 

Fächer am
Fachbereich 1: Bildungswissen-
schaften

Am Fachbereich 1: Bildungswissenschaften der Universität Koblenz-Landau (Campus Koblenz) können Sie in den Fächern

  • Erziehungswissenschaft,
  • Psychologie und
  • Soziologie

promovieren.

(s. Anhang 1 Prom.ordnung)


 

Formale Vorgaben
für die Dissertation

Für die Gestaltung und den Druck der Dissertation gibt es vom Fachbereich 1: Bildungswissenschaften lediglich zwei Vorgaben. Zum einen ist dies das Deckblatt, welches in jedem Fall so wie im Anhang der Promotionsordnung gestaltet sein soll. Zweitens muss die eidesstattliche Erklärung in jedem der fünf Exemplaren eingebunden und im Original unterschrieben sein.

Vorgaben, was Schriftgröße, Schriftart und ähnliches angeht, werden vom Fachbereich keine gemacht. Diese Fragen sind mit dem:der Erstgutachter:in abzusprechen.

(s. §6 Prom.ordnung sowie „Erste Ordnung zur Änderung d. Prom.ordnung“)


 

Kumulative Promotion

Im Fach Psychologie können auf Antrag des:der Doktorand:in auch Zeitschriftenartikel eingereicht werden. Zwei Zeitschriftenartikel müssen in Erstautorenschaft und ein weiterer Artikel in maßgeblicher Beteiligung des:der Doktorand:in verfasst worden sein. Mindestens zwei Manuskripte müssen in einschlägigen Fachzeitschriften mit peer review erschienen oder zur Veröffentlichung angenommen worden sein. Alle weiteren Manuskripte müssen zur Begutachtung oder zum Druck angenommen sein.

(s. §4 (3) „Erste Ordnung zur Änderung d. Prom.ordnung“)