FAQ`s – Z

Zugangsvoraus-
setzungen

Zugang zur Promotion am Fachbereich 1: Bildungswissenschaften der Universität Koblenz-Landau (Campus Koblenz) hat, wer

  • einen einschlägigen Master-, Magister- oder Diplom-Abschluss oder ein Staatsexamen einer Universität
  • oder einen Master-Abschluss einer (Fach-)Hochschule
  • mit der Note 2,0 oder besser vorweisen kann.

Es sind Ausnahmen bei der Zulassung als Doktorand:in möglich. Diese können Sie nachlesen unter:

  • „Ausländischer Abschluss“
  • „Nicht-einschlägiger Abschluss“
  • „Promotion mit einem Bachelor-Abschluss“
  • „Promotion mit einem FH-/HS-Abschluss“

(s. §5 (2) Prom.ordnung sowie „Erste Ordnung zur Änderung d. Prom.ordnung“)


 

Zulassung als
Doktorand:in

Achtung (!): Die Zulassung als Doktorand:in muss spät. 6 Monate vor der Eröffnung des geplanten Promotionsverfahrens erfolgen.

Der Antrag auf Zulassung muss formlos bei dem:der Vorsitzenden des Promotionsausschusses gestellt werden.

In diesem sind anzugeben:

  • das gewählte Promotionsfach,
  • der vorläufige Arbeitstitel
  • und der:die Erstgutachter:in und der:die Zweitgutachter:in
    Hinweis: Wenn mit dem Antrag auf Zulassung als Doktorand:in noch kein:keine Zweitgutachter:in feststeht, so ist dieser:diese spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren nachzubenennen!

 

Beizulegen sind diesem

  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • eine Kopie der allgemeinen Hochschulreife,
  • eine Kopie des jeweiligen Abschlusszeugnisses
  • sowie die ausgefüllte und unterschriebene Betreuungsvereinbarung.

(s. §5 (7) Prom.ordnung sowie „Erste Ordnung zur Änderung d. Prom.ordnung“)


 

Zulassung zum
Promotionsverfahren

Die Zulassung zum Promotionsverfahren muss von dem:der Doktorand:in bei dem:der Vorsitzenden des Promotionsausschusses schriftlich beantragt werden.

In diesem formlosen Antrag muss angegeben werden:

  • der Titel der Dissertation,
  • das Promotionsfach
  • sowie der:die Erstgutachter:in und der:die Zweitgutachter:in

 

Mit dem Antrag müssen im Dekanat eingehen:

  • fünf gedruckte Exemplare der Dissertation,
  • mit jeweils einer digitalen Fassung
  • und jeweils einem Abstract

 

Dem Antrag sind zusätzlich beizufügen:

  • Tabellarischer Lebenslauf,
  • eine Kopie der allgemeinen Hochschulreife,
  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses,
  • eine eidesstattliche Erklärung
    Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung wird jeweils in den fünf gedruckten Exemplaren eingebunden und im Original unterschrieben!
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
    Hinweis: dies entfällt, wenn sich der:die Doktorand:in in einem Beschäftigungsverhältnis am Fachbereich 1 befindet
  • sowie ein Nachweis über die Einzahlung der Promotionsgebühr

 

(s. §6 Prom.ordnung sowie „Erste Ordnung zur Änderung d. Prom.ordnung“)