Zugangsvoraus-
setzungen
Zugang zur Promotion am Fachbereich 1: Bildungswissenschaften der Universität Koblenz-Landau (Campus Koblenz) hat, wer
- einen einschlägigen Master-, Magister- oder Diplom-Abschluss oder ein Staatsexamen einer Universität
- oder einen Master-Abschluss einer (Fach-)Hochschule
- mit der Note 2,0 oder besser vorweisen kann.
Es sind Ausnahmen bei der Zulassung als Doktorand:in möglich. Diese können Sie nachlesen unter:
- „Ausländischer Abschluss“
- „Nicht-einschlägiger Abschluss“
- „Promotion mit einem Bachelor-Abschluss“
- „Promotion mit einem FH-/HS-Abschluss“
(s. §5 (2) Prom.ordnung sowie „Erste Ordnung zur Änderung d. Prom.ordnung“)
Zulassung als
Doktorand:in
Achtung (!): Die Zulassung als Doktorand:in muss spät. 6 Monate vor der Eröffnung des geplanten Promotionsverfahrens erfolgen.
Der Antrag auf Zulassung muss formlos bei dem:der Vorsitzenden des Promotionsausschusses gestellt werden.
In diesem sind anzugeben:
- das gewählte Promotionsfach,
- der vorläufige Arbeitstitel
- und der:die Erstgutachter:in und der:die Zweitgutachter:in
Hinweis: Wenn mit dem Antrag auf Zulassung als Doktorand:in noch kein:keine Zweitgutachter:in feststeht, so ist dieser:diese spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren nachzubenennen!
Beizulegen sind diesem
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- eine Kopie der allgemeinen Hochschulreife,
- eine Kopie des jeweiligen Abschlusszeugnisses
- sowie die ausgefüllte und unterschriebene Betreuungsvereinbarung.
(s. §5 (7) Prom.ordnung sowie „Erste Ordnung zur Änderung d. Prom.ordnung“)
Zulassung zum
Promotionsverfahren
Die Zulassung zum Promotionsverfahren muss von dem:der Doktorand:in bei dem:der Vorsitzenden des Promotionsausschusses schriftlich beantragt werden.
In diesem formlosen Antrag muss angegeben werden:
- der Titel der Dissertation,
- das Promotionsfach
- sowie der:die Erstgutachter:in und der:die Zweitgutachter:in
Mit dem Antrag müssen im Dekanat eingehen:
- fünf gedruckte Exemplare der Dissertation,
- mit jeweils einer digitalen Fassung
- und jeweils einem Abstract
Dem Antrag sind zusätzlich beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf,
- eine Kopie der allgemeinen Hochschulreife,
- eine Kopie des Abschlusszeugnisses,
- eine eidesstattliche Erklärung
Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung wird jeweils in den fünf gedruckten Exemplaren eingebunden und im Original unterschrieben! - ein polizeiliches Führungszeugnis
Hinweis: dies entfällt, wenn sich der:die Doktorand:in in einem Beschäftigungsverhältnis am Fachbereich 1 befindet - sowie ein Nachweis über die Einzahlung der Promotionsgebühr
(s. §6 Prom.ordnung sowie „Erste Ordnung zur Änderung d. Prom.ordnung“)